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V2559-21 21. Oktober 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · indemnización por despido

Abfindungen bei Massenentlassungen: Steuerbefreiung bis zur Grenze der ungerechtfertigten Kündigung und maximal 180.000 Euro

Es wird die auf eine von einem Unternehmen gezahlte Abfindung im Rahmen einer Massenentlassung anwendbare Steuerbefreiung und Minderung geprüft. Die Finanzbehörde stellt fest, dass der steuerfreie Teil den Betrag nicht überschreiten darf, der bei einer ungerechtfertigten Kündigung fällig wäre, sowie die Grenze von 180.000 Euro. Zudem wird die Minderung aufgrund von Unregelmäßigkeiten für den darüber hinausgehenden Betrag analysiert.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Aplicación de la exención regulada en el artículo 7 e) de la Ley 35/2006, del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas y de la reducción del 30% por irregularidad prevista en el artículo 18.2 de la misma Ley.

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