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Es wurde angefragt, ob im Rahmen flexibler Vergütungssysteme für die frühkindliche Bildung auch Kosten für Schulmaterial oder Uniformen einbezogen werden können. Die DGT stellt klar, dass nur die Kosten für die Betreuung (Schulgelder) und die Verpflegung steuerfrei sind, sofern das Unternehmen vertraglich oder durch Tarifvertrag zur Bereitstellung dieser Leistungen verpflichtet ist.
Cuestión planteada Si dentro del sistema de retribución flexible por el que la empresa abona los servicios del primer ciclo de educación infantil mediante los tickets guardería, se pueden considerar incluidos, además de los gastos de escolaridad y comedor, otro tipo de gastos, como los de material escolar o uniformes.
Para que el pago de servicios de primer ciclo de educación infantil sea una retribución en especie exenta, debe estar pactado en el convenio o contrato de trabajo. En este supuesto, la exención del artículo 42.3.b) de la Ley del IRPF se limita únicamente a los gastos de escolaridad y comedor. Si la empresa solo actúa como mediadora de pago de gastos del empleado, se considera retribución dineraria sujeta a retención.
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