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Der Anfragende möchte wissen, ob seine Wohnung in Madrid als Hauptwohnung gilt, um die Steuerbefreiung bei Reinvestition nach dem Verkauf in Anspruch zu nehmen. Die DGT erläutiert, dass die Wohnung entweder mindestens drei Jahre lang der kontinuierliche Wohnsitz gewesen sein muss oder dieser Status in den zwei Jahren vor der Übertragung nicht verloren haben darf.
Cuestión planteada Si la vivienda de Madrid puede considerarse su vivienda habitual a efectos de aplicar la exención por reinversión en vivienda habitual sobre la ganancia patrimonial que obtenga por su venta.
Para la exención, la vivienda transmitida debe haber sido habitual hasta cualquier día de los dos años anteriores a la fecha de transmisión. La vivienda habitual requiere una residencia continuada de al menos tres años, salvo circunstancias excepcionales como separación o traslado laboral. El inmueble mantiene esta condición mientras concurran la residencia habitual y el pleno dominio.
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