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V2540-14 30. September 2014 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · residencia fiscal

Steuerlicher Wohnsitz durch Aufenthalt, Mittelpunkt der Lebensinteressen oder Doppelbesteuerungsabkommen bestimmt

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach seinem steuerlichen Wohnsitz, wenn er von einem spanischen Unternehmen in Chile eingestellt wird und sich dort mehr als 183 Tage aufhält. Die DGT erläutert, dass der Wohnsitz durch den Aufenthalt in Spanien oder den Mittelpunkt der Tätigkeiten bestimmt wird. Bei einer Konfliktsituation hinsichtlich des Wohnsitzes findet das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Chile Anwendung.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Im Falle einer Einstellung durch ein spanisches Unternehmen in Chile, welches die Vergütung als Expatriat zahlt, und unter der Annahme, dass die Person mehr als 183 Tage in Chile verbringen würde, wie sähe ihr steuerlicher Wohnsitz aus.

Die Entscheidung der DGT

Falls der Anfragende seinen steuerlichen Wohnsitz in Chile nicht nachweist, gilt er gemäß den Kriterien des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) als in Spanien ansässig. Im Falle eines Wohnsitzkonflikts findet das Spanisch-Chilenische Abkommen Anwendung, um seinen Wohnsitz anhand des ständigen Wohnsitzes oder des Mittelpunkts der Lebensinteressen zu bestimmen. Wenn er in Spanien ansässig ist und mehr als 183 Tage in Chile arbeitet, können die Arbeitseinkünfte in beiden Ländern besteuert werden. Wenn er in Chile ansässig ist, wird er in Spanien nur auf Einkünfte aus spanischen Quellen besteuert, wie etwa die Vermietung von Immobilien auf spanischem Staatsgebiet.

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