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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach seinem steuerlichen Wohnsitz, wenn er von einem spanischen Unternehmen in Chile eingestellt wird und sich dort mehr als 183 Tage aufhält. Die DGT erläutert, dass der Wohnsitz durch den Aufenthalt in Spanien oder den Mittelpunkt der Tätigkeiten bestimmt wird. Bei einer Konfliktsituation hinsichtlich des Wohnsitzes findet das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Chile Anwendung.
Cuestión planteada En caso de ser contratado por una empresa española en Chile y ésta pagarle sus retribuciones como expatriado, y, por tanto, suponiendo que pasaría más de 183 días en Chile, cuál sería su residencia fiscal.
Si el consultante no acredita residencia fiscal en Chile, seguirá siendo residente en España por los criterios de la LIRPF. Si existe conflicto de residencia por cumplir criterios en ambos países, se resolverá según el Convenio Hispano-Chileno (vivienda permanente, centro de intereses vitales, residencia habitual o nacionalidad). Si es residente en España y trabaja en Chile más de 183 días, las rentas del trabajo pueden tributar en ambos Estados. Si es residente en Chile, solo tributará en España por las rentas de fuente española, como el arrendamiento de inmuebles en territorio español.
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