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Ein in Kanada ansässiger Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob er die Steuervergünstigungen der Autonomen Gemeinschaft Kastilien und León auf eine Geldschenkung anwenden kann, die von seinen in Spanien ansässigen Eltern getätigt wurde. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) entschied, dass eine Steuerpflicht aufgrund der sogenannten „Realverpflichtung“ (obligación real) besteht, sofern sich das Geld in Spanien befindet. Die Anwendung der Rechtsvorschriften von Kastilien und León ist unter bestimmten Voraussetzungen hinsichtlich der Verbleibdauer des Geldes in dieser Region möglich.
Cuestión planteada Aplicación de la normativa aprobada por la Comunidad de Castilla y León. En concreto, aplicación de la bonificación del 99 por ciento para descendientes.
El donatario no residente estará sujeto al impuesto por obligación real si el dinero donado se encuentra en España en el momento de la donación. Podrá aplicar la normativa de la Comunidad Autónoma de Castilla y León si el dinero ha estado situado en dicha comunidad el mayor número de días en los cinco años anteriores al devengo. La DGT no es competente para valorar la aplicación de bonificaciones autonómicas y la gestión corresponde a la Oficina Nacional de Gestión Tributaria.
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