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Ein in Mexiko ansässiger Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob er in Spanien der Vermögenssteuer sowie der befristeten Solidaritätssteuer für Großvermögen (ITSGF) unterliegt, da er über eine mexikanische Gesellschaft indirekt an einer spanischen Immobiliengesellschaft beteiligt ist. Die DGT stellt fest, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, da die spanische Gesellschaft eine börsennotierte Gesellschaft ist und somit die Bedingung der Nichtnotierung an organisierten Märkten nicht vorliegt.
Cuestión planteada Sujeción del consultante al Impuesto sobre el Patrimonio y al Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas por obligación real, por su participación en los fondos propios de la entidad B.
El Impuesto sobre el Patrimonio por obligación real solo grava valores de entidades cuyo activo sea al menos un 50% inmobiliario en España, siempre que dichos valores no estén negociados en mercados organizados. Como la entidad española es cotizada, las participaciones del consultante no se consideran situadas en territorio español. Por extensión, al no ser sujeto pasivo del Impuesto sobre el Patrimonio, tampoco lo es del Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas.
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