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V2526-25 18. Dezember 2025 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRNR · rentas inmobiliarias

Mieterträge aus spanischen Immobilien eines in Mexiko ansässigen Steuerpflichtigen sind in Spanien steuerpflichtig

Ein in Mexiko steueransässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Besteuerung von Einkünften aus der Vermietung von Immobilien in Spanien. Die DGT stellt fest, dass diese Einkünfte gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Mexiko in Spanien der Besteuerung unterliegen können.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage

Die Entscheidung der DGT

Gemäß Artikel 6 des Abkommens zwischen Spanien und Mexiko können Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, das in einem Staat liegt, in diesem Staat besteuert werden. Da es sich um Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien auf spanischem Staatsgebiet handelt, findet das TRLIRNR Anwendung, wobei der Gesamtbetrag der Erträge mit einem Satz von 24 % besteuert wird. Mexiko ist gemäß Artikel 24.2 des Abkommens für die Beseitigung der Doppelbesteuerung verantwortlich.

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