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Eine Pflegefachkraft erkundigte sich, ob die Abfindung in Höhe von 17.387,84 Euro aus der Beendigung ihres Dienstleistungsvertrags für die Ermäßigung bei unregelmäßigen Einkünften in Betracht kommt. Die DGT hat entschieden, dass diese Ermäßigung nicht anwendbar ist.
Cuestión planteada Aplicación de la reducción del artículo 32.1 de la Ley 35/2006 a la indemnización.
La indemnización no se considera un rendimiento con período de generación superior a dos años porque no se vincula a la duración del contrato, sino al hecho de la extinción. Tampoco califica como rendimiento obtenido de forma notoriamente irregular, ya que no deriva del cese de una actividad económica, sino de la finalización de un contrato. Por tanto, no procede la reducción del 30% del artículo 32.1 de la Ley del IRPF.
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