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Ein in Frankreich ansässiger pensionierter Beamter erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung seiner vom spanischen Staat gezahlten Rente. Die DGT stellt fest, dass die Rente aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens mit Frankreich ausschließlich in Spanien besteuert werden darf.
Cuestión planteada Forma en que debe tributar en España.
Según el artículo 19 del Convenio Hispano-Francés, las pensiones pagadas por un Estado a una persona física por servicios prestados a este solo pueden someterse a imposición en dicho Estado, salvo que el perceptor sea residente y nacional del otro Estado sin tener la nacionalidad del primero. Al ser el consultante nacional español, la pensión solo puede tributar en España. La competencia para la exacción del impuesto corresponde a la Hacienda Foral competente por el territorio donde se prestó el empleo.
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