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Es wird geprüft, ob entsandtes Personal eines spanischen Unternehmens an eine Tochtergesellschaft in Brasilien die Steuerbefreiung der Einkommensteuer (IRPF) für im Ausland erbrachte Leistungen in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt klar, dass für die Anwendung der Befreiung die Dienstleistung einen Vorteil oder Nutzen für die gebietsfremde Einheit generieren muss, wobei die Anforderungen an konzerninterne Dienstleistungen zu erfüllen sind.
Cuestión planteada Aplicación de la exención prevista en la letra p) del artículo 7 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Para aplicar la exención del artículo 7.p) de la LIRPF, los trabajos deben realizarse efectivamente en el extranjero para una entidad no residente o un establecimiento permanente. En supuestos de grupos de empresas, debe verificarse que el servicio sea intragrupo y produzca una ventaja o utilidad a la entidad no residente según el artículo 16.5 del TRLIS. Las actividades realizadas por intereses propios de la matriz (como accionista) no se consideran servicios intragrupo. El país de destino no debe ser paraíso fiscal y debe tener convenio de intercambio de información con España.
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