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V2450-17 2. Oktober 2017 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRNR · ganancia patrimonial

Keine zeitliche Zurechnung von Veräußerungsgewinnen aus Ratenverkäufen bei Zahlungseingang

Ein in den USA ansässiger Steuerpflichtiger fragt an, ob der Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen an einer spanischen Gesellschaft mit Zahlungsaufschub erst zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Raten versteuert werden kann. Die DGT stellt klar, dass keine Sonderregeln zur zeitlichen Zurechnung angewendet werden können.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob der aus der Ratenzahlung von Wertpapieren resultierende Veräußerungsgewinn mit der Fälligkeit der entsprechenden Zahlungen der IRNR unterliegt.

Die Entscheidung der DGT

Spanien ist gemäß dem Abkommen mit den USA befugt, Kapitalgewinne aus der Übertragung von Anteilen an spanischen Gesellschaften zu besteuern. Die Steuer fällt an, wenn die Vermögensänderung eintritt. Das TRLIRNR sieht keine Regeln zur zeitlichen Zurechnung für Ratenzahlungsgeschäfte vor und verweist nicht auf die IRPF-Vorschriften, sodass das Einkommen nicht proportional mit der Fälligkeit der Forderungen zuzurechnen ist.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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