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Ein in den USA ansässiger Steuerpflichtiger fragt an, ob der Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen an einer spanischen Gesellschaft mit Zahlungsaufschub erst zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Raten versteuert werden kann. Die DGT stellt klar, dass keine Sonderregeln zur zeitlichen Zurechnung angewendet werden können.
Cuestión planteada Si la ganancia patrimonial derivada de la transmisión mediante la compraventa a plazos de los valores debe tributar por el IRNR a medida que se hagan exigibles los cobros correspondientes.
El impuesto se devenga cuando tiene lugar la alteración patrimonial. Dado que el TRLIRNR no recoge reglas de imputación temporal para operaciones a plazo ni remite a la normativa del IRPF, no se puede optar por imputar proporcionalmente las rentas a medida que se hagan exigibles los cobros.
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