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Ein in den USA steueransässiger Empfänger einer spanischen Sozialversicherungspension erkundigt sich nach der Besteuerung und Rückerstattung der einbehaltenen IRNR-Steuer. Die DGT unterscheidet gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Spanien-USA zwei Szenarien: Handelt es sich um eine öffentliche Pension (Dienstleistungen für den spanischen Staat), hat Spanien das ausschließliche Besteuerungsrecht, es sei denn, der Empfänger ist US-Staatsbürger oder besitzt einen Einwanderungsstatus. Bei einer privaten Pension, die über die Sozialversicherung ausgezahlt wird, teilen sich beide Staaten die Besteuerungsrechte. In beiden Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung in Spanien, sofern die Quellensteuer korrekt berechnet wurde; bei einer Überzahlung kann das Formular 210 eingereicht werden.
Cuestión planteada Tributación de la pensión en España. Forma de declarar en España y, en su caso, de obtener una devolución por el exceso de retenciones soportado.
El artículo 21.2 del CDI España-EEUU atribuye tributación exclusiva a España para pensiones públicas cuando el perceptor no es nacional ni inmigrante de EEUU. El artículo 20.1.b) del Convenio y el punto 15 del protocolo permiten a España gravar también las pensiones de Seguridad Social por empleo en sector privado como Estado de la fuente, con potestad compartida. La eliminación de la doble imposición corresponde a EEUU conforme al artículo 24.2 del Convenio. Para solicitar devolución de retenciones en exceso se presenta el modelo 210 conforme al artículo 16 del RIRNR, dentro del plazo de cuatro años.
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