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Eine Gruppe von Angehörigen erkundigt sich, ob die Einbringung von Geschäftsanteilen verschiedener Unternehmen in eine Muttergesellschaft unter das steuerneutrale Sonderregime fallen kann. Die DGT stellt klar, dass dies nur unter Einhaltung der Voraussetzungen einer Mindestbeteiligung von 5 % sowie berechtigter wirtschaftlicher Gründe möglich ist; Einbringungen, die diesen Schwellenwert nicht erreichen, sind ausgeschlossen.
Fragestellung: Ob die dargelegten Gründe die Durchführung der geplanten Sacheinlagen der Gesamtheit der Geschäftsanteile, die die Antragsteller an den verschiedenen auf eine Muttergesellschaft (Gesellschaft A) bezogenen Unternehmen halten, rechtfertigen und ob diese als sachlich gerechtfertigte wirtschaftliche Gründe gemäß den Bestimmungen des Artikels 89.2 des Körperschaftsteuergesetzes gelten, ohne zu irgendeinem Zeitpunkt das Hauptziel der Steuerhinterziehung oder Steuerumgehung zu verfolgen.
Para que las aportaciones no dinerarias de participaciones se acojan al régimen especial de neutralidad fiscal, deben cumplirse los requisitos del artículo 87 de la LIS, incluyendo que la participación represente al menos el 5% de los fondos propios de la entidad y que se posea de forma ininterrumpida durante el año anterior. Si la participación es inferior al 5%, no será aplicable dicho régimen. Asimismo, la operación no debe tener como principal objetivo el fraude o la evasión fiscal, debiendo existir motivos económicos válidos.
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