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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob eine Immobilie, die nach dem Auszug vermietet wurde, als Hauptwohnsitz für die Anwendung der Steuerbefreiung bei Reinvestition gelten kann. Die DGT stellt klar, dass dies nicht möglich ist, da der Steuerpflichtige weder aktuell dort wohnt noch in den zwei Jahren vor dem Verkauf dort ansässig war.
Cuestión planteada Saber si en caso de vender ahora su vivienda en propiedad esta tiene la consideración de habitual a efectos de la exención por reinversión del artículo 38 LIRPF.
Para la exención por reinversión, la vivienda transmitida debe ser la vivienda habitual en el momento de la venta o haberlo sido en los dos años anteriores. La vivienda habitual requiere una residencia continuada de al menos tres años, salvo circunstancias excepcionales que exijan el cambio de domicilio. En este caso, al haber dejado de residir en la vivienda en octubre de 2020, no cumple los requisitos para ser considerada habitual en la fecha de la transmisión.
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