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Eine spanische Programadora, die bei einem spanischen Unternehmen angestellt ist, plant, ihren Wohnsitz nach Portugal zu verlegen und von dort aus im Homeoffice zu arbeiten, wobei sie einige Male pro Jahr persönlich im spanischen Büro erscheint. Die DGT analysiert das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Portugal und kommt zu dem Schluss, dass bei steuerlichem Wohnsitz in Portugal das Gehalt für die Telearbeit allein in Portugal steuerpflichtig ist, da die Tätigkeit in diesem Staat ausgeübt wird. Das Gehalt für die Präsenzarbeit in Spanien kann hingegen in Spanien zusätzlich der Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) zum Satz von 19 % unterliegen.
Cuestión planteada Residencia fiscal de la consultante y dónde estaría obligada a tributar. ¿La empresa española estaría obligada a retenerle sobre su salario?
Conforme al artículo 15.1 del Convenio España-Portugal (CDI ES-PT), el residente en Portugal que ejerce un empleo para empresa española tributa en el Estado donde ejerza físicamente el trabajo. El teletrabajo realizado desde el domicilio privado en Portugal constituye trabajo ejercido en Portugal, siendo irrelevante que los resultados se aprovechen por una empresa española: dichos salarios tributan solo en Portugal. El trabajo realizado presencialmente en España puede gravarse en España por el IRNR (tipo 19% para residentes en otro Estado miembro de la UE, art. 25 TRLIRNR), con base imponible íntegra calculada conforme al TRLIRNR y permitiéndose deducir los gastos relacionados directamente con los rendimientos en España (art. 24.6 TRLIRNR). La empresa española está obligada a practicar retención por IRNR sobre las rentas correspondientes al trabajo presencial en España.
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