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V2334-24 11. November 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · residencia fiscal

Spanierin zieht nach Portugal: Gehalt für Telearbeit wird nur in Portugal besteuert; Präsenzarbeit in Spanien unterliegt ggf. der IRNR

Eine spanische Programadora, die bei einem spanischen Unternehmen angestellt ist, plant, ihren Wohnsitz nach Portugal zu verlegen und von dort aus im Homeoffice zu arbeiten, wobei sie einige Male pro Jahr persönlich im spanischen Büro erscheint. Die DGT analysiert das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Portugal und kommt zu dem Schluss, dass bei steuerlichem Wohnsitz in Portugal das Gehalt für die Telearbeit allein in Portugal steuerpflichtig ist, da die Tätigkeit in diesem Staat ausgeübt wird. Das Gehalt für die Präsenzarbeit in Spanien kann hingegen in Spanien zusätzlich der Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) zum Satz von 19 % unterliegen.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Residencia fiscal de la consultante y dónde estaría obligada a tributar. ¿La empresa española estaría obligada a retenerle sobre su salario?

Die Entscheidung der DGT

Si la consultante es residente fiscal en Portugal, el teletrabajo realizado desde allí solo tributará en Portugal, mientras que el trabajo presencial en España tributará en España por IRNR. Si es residente en España, tributará por su renta mundial en España, aunque Portugal podría gravar la parte del trabajo ejercida en su territorio. La empresa española estará obligada a retener IRPF mientras la trabajadora mantenga la condición de residente en España.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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