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Es wurde angefragt, ob die Ausnahme von der Beschränkung der Verrechnung negativer Steuerbemessungsgrundlagen auf alle Geschäftsjahre eines Liquidationsprozesses ausgeweitet werden kann. Die DGT stellt klar, dass die Beschränkung nicht auf Einkünfte anzuwenden ist, die während des Insolvenzliquidationszeitraums erzielt werden, selbst wenn die formelle Auflösung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Cuestión planteada Se aclare, si puede entenderse que la mención que se realiza en la excepción del párrafo cuarto del artículo 26.1 de la LIS puede extenderse a todos los ejercicios en que se lleven a cabo las operaciones de liquidación.
La limitación a la compensación de bases imponibles negativas no debe aplicarse a las rentas generadas durante el periodo de liquidación concursal de la entidad. Esto es así aun cuando la extinción formal de la sociedad se produzca en un periodo impositivo posterior, ya que dicha demora es ajena a la voluntad de la entidad. El objetivo es no aplicar el límite a las rentas generadas con ocasión de la liquidación y extinción.
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