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V2155-22 13. Oktober 2022 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · aportación no dineraria

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Sonderregimes bei der Einbringung von Immobilien in eine Gesellschaft

Eine natürliche Person, die Immobilien vermietet und eine Vollzeitkraft beschäftigt, erkundigt sich, ob sie ihre Gewerbeimmobilien im Rahmen des Sonderregimes für die Einbringung von Vermögenswerten in eine neue Gesellschaft einbringen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Vermietungstätigkeit als wirtschaftliche Tätigkeit gilt, die Zuordnung der Wirtschaftsgüter für drei Jahre aufrechterhalten wird und die Anforderungen an die Beteiligung sowie die Buchführung erfüllt sind.

Die gestellte Frage

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