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Ein Steuerpflichtiger über 65 Jahre erkundigt sich, ob seine Wohnung als Hauptwohnsitz gilt, um die Befreiung bei Veräußerung in Anspruch zu nehmen, obwohl er seit 2021 nicht mehr gemeldet ist. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung davon abhängt, ob die Wohnung zum Zeitpunkt des Verkaufs der Hauptwohnsitz ist oder es in den zwei vorangegangenen Jahren war.
Cuestión planteada Consideración de dicha vivienda como habitual a efectos de la exención por transmisión de vivienda habitual para mayores de 65 años del artículo 33.4.b) de la LIRPF.
Para aplicar la exención del artículo 33.4.b) de la LIRPF, la vivienda debe ser la residencia habitual del contribuyente durante al menos tres años continuados, o haberlo sido en los dos años anteriores a la transmisión. La acreditación de la residencia es una cuestión de hecho que el contribuyente debe probar por cualquier medio admitido, ya que el empadronamiento no es suficiente por sí solo para acreditar la vivienda habitual.
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