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Ein französischer Rentner erkundigt sich nach seinem steuerlichen Wohnsitz in Spanien und der Möglichkeit einer Steuerbefreiung beim Verkauf seiner Immobilie. Die DGT erläutert, dass der Wohnsitz entweder durch einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen oder durch den Mittelpunkt der Lebensinteressen begründet wird. Zudem erfordert die Steuerbefreiung bei Reinvestition, dass beide Immobilien als Hauptwohnsitz dienen und die entsprechenden Reinvestitionsfristen eingehalten werden.
Cuestión planteada Residencia fiscal del consultante y tributación de la ganancia patrimonial obtenida en 2018 por la venta de la vivienda. Posibilidad de acogerse a la exención por reinversión en vivienda habitual.
La residencia fiscal se determina por la permanencia más de 183 días en el año natural o por radicar en España el núcleo de actividades o intereses económicos. La ganancia patrimonial por la venta de una vivienda se integra en la base imponible del ahorro. Para la exención por reinversión, la vivienda transmitida y la adquirida deben ser habituales, y la reinversión debe realizarse en un plazo de dos años anteriores o posteriores a la transmisión.
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