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V1928-21 21. Juni 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · nudo propietario

Dividenden aus Aktien mit Nießbrauch sind für die Einkommensteuer dem Nießbraucher zuzurechnen

Es wird angefragt, wem die Erträge aus Aktien zuzurechnen sind, deren Eigentum zwischen dem nackten Eigentümer und dem Nießbraucher aufgeteilt ist. Die DGT antwortet, dass die Dividenden dem Nießbraucher zustehen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Wem die aus solchen Aktien resultierenden Erträge im Rahmen der Einkommensteuer für natürliche Personen zuzurechnen sind.

Die Entscheidung der DGT

Beim Nießbrauch an Aktien hat der Nießbraucher Anspruch auf die von der Gesellschaft beschlossenen Dividenden. Daher sind gemäß Artikel 11 des LIRPF die Einkünfte aus beweglichem Kapital, die sich aus diesen Dividenden ergeben, dem Nießbraucher zuzurechnen. Würden die Rechte übertragen, handelte es sich um einen Veräußerungsgewinn oder einen Veräußerungsverlust, der einzeln zu berechnen ist.

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