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Ein Bauträger erkundigte sich, ob die Umwandlung von Büros in Wohnungen zum Verkauf eine Erstlieferung von Gegenständen darstellt und ob die Umsatzsteuer für die Sanierungen abgezogen werden kann. Die DGT stellt fest, dass der Verkauf aufgrund der mehr als zweijährigen Nutzung der Immobilie eine zweite oder spätere steuerbefreite Lieferung ist, was den Vorsteuerabzug für die Bauarbeiten ausschließt.
Cuestión planteada Tratamiento a efectos del Impuesto sobre el Valor Añadido de las entregas de las referidas viviendas. Deducibilidad de las cuotas del Impuesto sobre el Valor Añadido soportadas en la realización de las obras de reforma.
La entrega de viviendas no se considera primera entrega si el promotor ha sido propietario del inmueble y este ha tenido un uso ininterrumpido por un plazo igual o superior a dos años. Al tratarse de una segunda o ulterior entrega, la operación está sujeta pero exenta de IVA. Por tanto, las cuotas de IVA soportadas en las obras de reforma no son deducibles, ya que la entrega exenta no genera derecho a deducción.
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