Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1878-25 14. Oktober 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · pérdida patrimonial

Verrechnung von Kapitalverlusten aus Immobilienverkäufen mit der Sparabgabenbemessungsgrundlage

Der Steuerpflichtige fragt an, ob ein im Jahr 2003 durch den Verkauf einer Immobilie entstandener Kapitalverlust verrechnet werden kann. Die DGT stellt klar, dass dieser Verlust als Ertrag aus Kapitalvermögen gilt und nur mit Kapitalerträgen derselben Kategorie verrechnet werden kann.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Möglichkeit der Verrechnung des besagten Kapitalverlusts.

Die Entscheidung der DGT

Der aus der Veräußerung einer Immobilie resultierende Kapitalverlust gilt als Ersparniseinkommen. Gemäß Artikel 49 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) werden diese Verluste in die Sparsteuerbemessungsgrundlage einbezogen und mit dieser verrechnet. Die Verrechnung darf ausschließlich mit Kapitalgewinnen aus derselben Bemessungsgrundlage erfolgen, wobei die in den Vorschriften festgelegte Reihenfolge und die festgelegten Grenzen einzuhalten sind.

Kostenloses Erstgespräch buchen