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Der Steuerpflichtige fragt an, ob ein im Jahr 2003 durch den Verkauf einer Immobilie entstandener Kapitalverlust verrechnet werden kann. Die DGT stellt klar, dass dieser Verlust als Ertrag aus Kapitalvermögen gilt und nur mit Kapitalerträgen derselben Kategorie verrechnet werden kann.
Cuestión planteada Posibilidad de compensar dicha pérdida patrimonial.
La pérdida patrimonial derivada de la transmisión de un inmueble tiene la consideración de renta del ahorro. Según el artículo 49 de la LIRPF, estas pérdidas se integran y compensan en la base imponible del ahorro. La compensación debe realizarse exclusivamente con las ganancias patrimoniales de la misma base, siguiendo el orden y límites establecidos en la normativa.
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