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V1878-21 15. Juni 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital inmobiliario

Die Abschreibung der Immobilie kann als Ausgleich in Mietverträgen vor Mai 1985 abgezogen werden

Ein Eigentümer einer geerbten Wohnung mit einem Mietvertrag aus dem Jahr 1969 fragt, ob er eine steuerliche Vergünstigung in Anspruch nehmen kann. Die DGT antwortet, dass die Abschreibung der Immobilie als zusätzlicher Ausgleich abgezogen werden kann, wenn der Vertrag kein Recht auf Mietanpassung vorsieht.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendung der Bestimmungen der dritten Übergangsbestimmung des LIRPF.

Die Entscheidung der DGT

In Mietverträgen vor dem 9. Mai 1985, die gemäß LAU kein Recht auf Mietanpassung vorsehen, kann die Abschreibung der Immobilie als zusätzlicher abzugsfähiger Aufwand als Ausgleich aufgenommen werden. Diese Ausgabe kann zweifach berücksichtigt werden: als steuerlich abzugsfähiger Aufwand und als Ausgleich, was zu einem negativen Nettoertrag führen kann. Dieser Abzug wird proportional zu dem Zeitraum angewendet, in dem die Immobilie vermietet ist und der Erbe in diese Rechte eintritt.

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