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Eine Arbeitnehmerin fragt an, ob die monatlichen Abfindungszahlungen aus einem Programm für betriebsbedingte Kündigungen (gegenseitiges Einvernehmen) als unregelmäßiges Einkommen zu versteuern sind. Die DGT stellt fest, dass keine Steuerbefreiung besteht, da es sich nicht um eine Kündigung handelt, und dass der 30-prozentige Abzug nicht gewährt werden kann, da die Zahlungen nicht einem einzigen Veranlagungszeitraum zugeordnet werden können.
Cuestión planteada Si la indemnización que perciba puede considerarse como rendimiento irregular en el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
La indemnización por resolución de mutuo acuerdo tiene naturaleza de rendimiento del trabajo y no goza de la exención del artículo 7 e) de la LIRPF. Aunque estas cantidades se consideran rendimientos obtenidos de forma notoriamente irregular según el Reglamento, la reducción del 30% del artículo 18.2 de la LIRPF solo es aplicable si se imputan en un único periodo impositivo. Al percibirse mensualmente durante 4,8 años, no cumple este requisito.
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