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Eine spanische Gesellschaft zahlt Zinsen an eine luxemburgische SCSp, deren Gesellschafter zwei luxemburgische juristische Personen und eine in den USA ansässige natürliche Person sind. Die DGT qualifiziert die SCSp als transparente Körperschaft (entidad de atribución de rentas). Die luxemburgischen Gesellschafter, die ihren Wohnsitz und ihren Status als wirtschaftlich Berechtigte nachweisen, können das DBA Spanien-Luxemburg (maximal 10 % Quellensteuer) anwenden und ggf. die Steuerbefreiung gemäß Art. 14.1.c TRLIRNR in Anspruch nehmen, sofern sie in der EU ansässig sind. Der US-Gesellschafter kann in Spanien eine Befreiung erhalten, wenn er als wirtschaftlich Berechtigter nachweist und die Zinsen in den USA gemäß dem DBA Spanien-USA versteuert.
Cuestión planteada
La SCSp luxemburguesa, al carecer de personalidad jurídica y no ser sujeto pasivo del IS luxemburgués, se califica como ERAR (art. 37 TRLIRNR y Resolución DGT 6-02-2020). Los miembros no residentes tributan por el IRNR sin EP (art. 39) con posible aplicación del convenio previa acreditación de residencia. La exención del art. 14.1.c TRLIRNR aplica a socios UE beneficiarios efectivos (criterios TEAC y STJUE 26-02-2019). Para el socio de EEUU, el art. 1.6 CDI ES-EEUU permite aplicar los beneficios del convenio si EEUU trata la SCSp como transparente y el socio tributa por esas rentas. Si no procede retención, el pagador debe presentar declaración negativa (art. 31.4.a y 31.5 TRLIRNR).
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