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Ein spanisches Unternehmen erkundigt sich, ob Zahlungen an eine niederländische Einheit für einen in sein Geschäftsangebot integrierten Video-on-Demand-Dienst (VOD) als Lizenzgebühren einzustufen sind. Die DGT stellt fest, dass die Gegenleistung nicht als Lizenzgebühr gilt, da das spanische Unternehmen keine geistigen Eigentumsrechte erwirbt.
Cuestión planteada
La parte del pago por el servicio de video bajo demanda no es canon porque la consultante no adquiere derechos de reproducción, distribución, transformación ni comunicación pública de los contenidos. La titularidad de los derechos de propiedad intelectual permanece en la entidad neerlandesa, que es quien realiza la comunicación pública. Por tanto, la renta no encaja en la definición de cánones del Convenio de doble imposición.
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