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Ein in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er eine Erbschaftsteuererklärung für ein Vermächtnis und Lebensversicherungen eines in Frankreich ansässigen Onkels abgeben muss. Die DGT stellt fest, dass aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens die Besteuerungsbefugnis bei Frankreich liegt und somit keine Deklarationspflicht in Spanien besteht.
Cuestión planteada Aplicación del Convenio de 8 de enero de 1963 entre Francia y España para evitar la doble imposición y que, de acuerdo con el mismo, tanto el legado como los seguros de vida tributen exclusivamente en Francia. En este caso, obligación de presentar la declaración del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones español, a título informativo.
Aunque el residente en España está sujeto por obligación personal, el Convenio con Francia prevalece sobre la LISD. El dinero legado solo tributa en Francia si los bienes de los que procede estaban allí al fallecer el causante. Los seguros de vida tributan únicamente en el Estado donde el causante fuera residente, en este caso, Francia. Si el convenio desplaza la tributación a Francia, el contribuyente no está obligado a presentar declaración en España.
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