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V1806-23 21. Juni 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · indemnización por clientela

Entschädigung für Kundenstamm eines Handelsvertreters berechtigt nicht zur 30-prozentigen IRPF-Minderung

Ein Handelsvertreter erkundigte sich, ob auf die nach Beendigung seines Agenturvertrags erhaltene Entschädigung für den Kundenstamm die 30-prozentige Minderung für unregelmäßige Einkünfte angewendet werden kann. Die DGT stellt klar, dass die Entschädigung als Einkommen aus wirtschaftlicher Tätigkeit zu versteuern ist, jedoch die Voraussetzungen für die genannte Minderung nicht erfüllt.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Besteuerung der Entschädigung in der Einkommensteuer.

Die Entscheidung der DGT

Die Entschädigung für Kundenstamm gemäß Artikel 28 des Gesetzes 12/1992 wird in der Einkommensteuer als Einkommen aus wirtschaftlicher Tätigkeit besteuert. Die 30-prozentige Minderung gemäß Artikel 32.1 des Einkommensteuergesetzes ist nicht anwendbar, da sie nicht als auf notorisch unregelmäßige Weise erzielte Einkünfte gilt, da sie weder aus der Einstellung der Tätigkeit resultiert noch wirtschaftliche Rechte von unbestimmter Dauer ersetzt.

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