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Ein Steuerzahler erkundigt sich, ob ein „Abfindungsvertrag über den Pflichtteil“ (ein Erbvertrag unter Lebenden) die Anwendung von Erbschaftsminderungen und Vermögenssteuerbefreiungen ermöglicht. Die DGT stellt fest, dass trotz des erbrechtlichen Charakters die Ermäßigung gemäß Art. 20.2.c) LISD nicht anwendbar ist, da der Erblasser noch nicht verstorben ist.
Cuestión planteada 1. Si se cumpliría el requisito de ejercicio efectivo de funciones directivas necesario para aplicar la exención en el Impuesto sobre el Patrimonio. Cómputo de las retribuciones percibidas por el hermano del consultante a efectos aplicar la reducción prevista en la Ley del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones.
Los pactos sucesorios de presente son títulos sucesorios para el Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, pero se rigen por las normas de adquisiciones 'mortis causa'. Por tanto, la reducción del artículo 20.2.c) de la LISD no es aplicable en estos pactos porque no se cumple el requisito de que el causante sea una persona fallecida. Respecto al Impuesto sobre el Patrimonio, el requisito de remuneración por funciones de dirección se computa con los rendimientos del último periodo impositivo anterior a la transmisión.
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