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V1756-22 22. Juli 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Die Entschädigung für den Verzicht auf einen Altmietvertrag wird als Veräußerungsgewinn besteuert

Ein Altmieter erkundigt sich, ob die für das Verlassen seiner Wohnung erhaltene Entschädigung der Einkommensteuer (IRPF) unterliegt. Die DGT antwortet, dass dieser Betrag einen Veräußerungsgewinn darstellt, der in die Sparertragsbasis einzurechnen ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung der genannten Entschädigung in der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Der Erhalt einer Entschädigung für den Verzicht auf Mietrechte stellt eine Änderung der Vermögenszusammensetzung dar, die einen Veräußerungsgewinn begründet. Der Gewinnbetrag entspricht der für die Vertragsauflösung erhaltenen Summe. Je nach Erwerbsdatum des Rechts könnte eine Ermäßigung gemäß der neunten Übergangsbestimmung des LIRPF angewandt werden. Der erzielte Gewinn ist in die Sparertragsbasis einzurechnen.

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