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Ein Arbeitnehmer, der sowohl im Vereinigten Königreich als auch in Spanien tätig war, erkundigte sich nach der Besteuerung seiner Abfindung für eine unrechtmäßige Kündigung. Die DGT stellt klar, dass die Abfindung proportional auf die Länder aufgeteilt werden muss, in denen die Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde, um die Besteuerungsbefugnis festzulegen.
Cuestión planteada Tributación de la indemnización por despido percibida. Aplicación de la exención contemplada en el artículo 7 e) y de la reducción contemplada en el artículo 18.2 de la LIRPF.
La indemnización por despido se considera remuneración que debe repartirse proporcionalmente entre los emplazamientos donde se ejerció el empleo. En el caso de grupos de empresas, si concurren los requisitos jurisprudenciales de un único empleador, la exención se calcula considerando los años de servicio prestados para el grupo. La parte exenta en España está limitada por la cuantía obligatoria del Estatuto de los Trabajadores y un máximo de 180.000 euros. El exceso tributa como rendimiento del trabajo, pudiendo aplicarse la reducción del 30% del artículo 18.2 LIRPF.
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