Partner-betreut · Antwort innerhalb 24 Werkstunden
Unternehmenstransaktionen, Kapitalmarkt und strategische Deals.
Unabhängige und strenge Bewertung von Vermögenswerten und Unternehmen.
Geschäftstransformation, Nachhaltigkeit und Vermögensverwaltung.
Corporate Governance, Nachfolge und Transformation
Internationale Steuerplanung und grenzüberschreitende Strukturierung.
Regulatorische Compliance und steuerliche Meldepflichten.
Sonderregelungen für Privatpersonen und digitale Vermögenswerte.
Steuerverteidigung und Vermögensteuern
Unternehmensimmigration, ICT, Investorenaufenthalt, Digital-Nomad-Visum und Regularisierung.
Arbeitsbeziehungen, Mobilität und regulatorischer Schutz.
Schutz, Compliance und digitale Resilienz
Datenschutz, DSB und KI-Regulierung
Gesellschaftsgründung, Verträge, Gesellschaftervereinbarungen und korporative Maßnahmen.
Verträge, Kündigungen, Massenentlassungen und arbeitsgerichtliche Vertretung.
Insolvenzverfahren, Fresh Start, Kleinstunternehmen und Liquidation.
Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit, Mediation, IP und Immobilienrecht.
Buchhaltung, Berichtswesen und ausgelagerte Finanzleitung.
Gesellschaftsverwaltung, Governance und Personaladministration.
Gründung, Fördermittel und Unternehmensbeschleunigung.
Risikomanagement, Kontinuität und Wiederherstellung
Neue Leitfäden zu den jüngsten Steuer- und Aufenthaltsänderungen in Spanien.
Periodische Analysen und technische Dokumente
Die UN hat angefragt, ob die von ihr und ihrem Pensionsfonds (UNJSPF) erzielten Einkünfte aus spanischer Quelle steuerbefreit sind und wie dies nachzuweisen ist. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung gemäß dem Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten auf beide Einheiten Anwendung findet, sofern die Einkünfte nicht als Vergütung für öffentliche Dienstleistungen gelten.
Cuestión planteada Si a las rentas de fuente española obtenidas por las Naciones Unidas, y en particular, procedentes de activos gestionados por UNJSPF, les resulta de aplicación la exención establecida en la Convención de 13 de febrero de 1946, de Privilegios e Inmunidades de la Organización de las Naciones Unidas, a la que se adhirió España por Instrumento de 13 de julio de 1974 (BOE de 17/10/1974), y si, en tal caso, dichas rentas se encuentran excluidas de retención en España, así como el procedimiento formal para hacerla efectiva.
Las rentas de fuente española de la ONU están exentas de contribuciones directas, incluyendo el IRNR, según la Convención de 1946. Esta exención se extiende al UNJSPF por ser un órgano subsidiario de la ONU. Para evitar la retención, se debe acreditar la exención mediante certificación de la ONU ante la entidad financiera o pagador. Si las rentas se obtienen vía entidad no transparente, no procede la exención por su carácter subjetivo.
Partner-betreut · Antwort innerhalb 24 Werkstunden
Schnelle Nachricht
Wir antworten innerhalb von 24 Werkstunden. Vertrauliche Behandlung garantiert.
Google Meet
Direkter Termin mit dem Partner. Unverbindliche Beratung · Stornierung bis 24h vorher möglich.
Verfügbarkeit lädt…
Die nächsten 14 Tage sind ausgebucht.
Ein gutes Zeichen — und wir lassen Sie nicht hängen.
Rückruf anfordern
Geben Sie uns ein Zeitfenster und eine Telefonnummer. Ein Partner ruft Sie im gewählten Zeitfenster zurück.
Antwort < 24 Std. · Partner antwortet
Eine konkrete Frage? Schildern Sie Ihre Situation kurz — ein Partner antwortet innerhalb 24 Werktagen.
30-minütiges kostenfreies Gespräch mit dem zuständigen Partner. Google Meet oder persönlich. Stornierbar bis 24 Std. vorher.
Verfügbarkeit lädt…
Die nächsten 14 Tage sind ausgebucht.
Ein gutes Zeichen — und wir lassen Sie nicht hängen.
Geben Sie Ihre bevorzugte Zeit und Telefonnummer an. Ein Partner ruft Sie zurück — kein Wartezimmer.
Wir verwenden eigene Cookies und Cookies Dritter, um Ihre Erfahrung zu verbessern. Weitere Informationen
Für die Funktion der Website unerlässlich. Kann nicht deaktiviert werden.
Helfen uns zu verstehen, wie Sie die Website nutzen, um sie zu verbessern.
Ermöglichen relevante Inhalte und Werbung.