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Ein in Argentinien ansässiger Freiberufler erbringt Dienstleistungen für eine spanische Gesellschaft von seinem Wohnsitz aus. Die DGT stellt fest, dass die Einkünfte in Spanien nicht steuerpflichtig sind, da die Tätigkeit nicht in Spanien ausgeübt wird und keine feste Betriebsstätte vorliegt.
Cuestión planteada
Según el artículo 14 del Convenio hispano-argentino, las rentas por servicios profesionales pueden tributar en España con un límite del 10% si la actividad se lleva a cabo en este Estado. No obstante, si el profesional realiza su actividad desde Argentina y no dispone de una base fija en España, España no tiene potestad para gravar dichas rentas. En este caso, la potestad tributaria corresponde al Estado de residencia.
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