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Eine natürliche Person erkundigt sich, ob die Leistungen eines Architekten für ein Sanierungsprojekt eines Wohngebäudes den ermäßigten Steuersatz von 10 % anwenden können. Die DGT stellt fest, dass es sich bei diesen Leistungen nicht um Bauausführungen handelt und daher der Regelsatz von 21 % anzuwenden ist.
Cuestión planteada A efectos del Impuesto sobre el Valor Añadido, se cuestiona si los servicios del arquitecto por la redacción del proyecto técnico tributan al 10 por ciento.
Los honorarios de un arquitecto por la redacción de un proyecto o la dirección de obra no califican como ejecuciones de obra de construcción o rehabilitación. Al no ser ejecuciones de obra, no pueden aplicar el tipo reducido del 10% previsto en el artículo 91 de la Ley 37/1992. Por tanto, estos servicios profesionales están sujetos al tipo impositivo general del 21%.
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