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Eine Steuerpflichtige fragt an, ob sie die Steuerbefreiung bei Reinvestition in ihren selbstgenutzten Wohnsitz nach einem Verkauf und dem anschließenden Kauf einer neuen Immobilie in einer anderen Stadt aus beruflichen Gründen in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt klar, dass die allgemeine Voraussetzung nicht erfüllt ist, wenn die Immobilie nicht drei Jahre lang ununterbrochen bewohnt wurde, es sei denn, es werden Umstände nachgewiesen, die einen Wohnortwechsel zwingend erforderlich machen.
Cuestión planteada Posibilidad de aplicar la exención por reinversión a la ganancia que pudiera originarse en la transmisión de la primera vivienda a efectos del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Para la exención, la vivienda debe ser habitual, lo que requiere una residencia continuada de al menos tres años. Se puede excepcionar este plazo si concurren circunstancias que exijan necesariamente el cambio de domicilio, lo que implica que el cambio no sea una opción voluntaria o por conveniencia. La contribuyente debe acreditar mediante pruebas que la situación le obliga a cambiar de residencia para poder aplicar la exención antes de cumplir el trienio.
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