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Es wird geklärt, ob der Aufenthalt in Spanien aufgrund des Ausnahmezustands und der Grenzschließungen während der COVID-19-Pandemie für die Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes maßgeblich ist. Die DGT stellt klar, dass der Wohnsitz den Kriterien des LIRPF unterliegt und bei Konflikten durch Doppelansässigkeit die internationalen Abkommen Anwendung finden.
Cuestión planteada Si, a efectos de la determinación de la residencia fiscal, computa dicho período y si, una vez finalizado el estado de alarma, computan aquellos días que España mantenga cerradas las fronteras.
La residencia fiscal se determina según el artículo 9 de la LIRPF, basándose en la permanencia más de 183 días o en el núcleo de actividades e intereses económicos. En caso de que la situación de la pandemia provoque una doble residencia, el conflicto se resolverá mediante los criterios de los convenios para evitar la doble imposición. La DGT coincide con la OCDE en que es poco probable que la crisis del COVID-19 afecte a la residencia fiscal a efectos de convenio.
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