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Ein in Frankreich ansässiger Gesundheitsfachmann, der in Spanien arbeitet, erkundigt sich nach der Möglichkeit, als Grenzgänger zu besteuern. Die DGT (Generaldirektion für Steuern) lehnt dies ab, da sein Arbeitsort nicht in den Gemeinden liegt, die zum spanischen Grenzgebiet gehören.
Cuestión planteada Aplicación de la normativa de trabajador fronterizo.
Para ser considerado trabajador fronterizo, el empleo debe realizarse en un municipio de la zona fronteriza del otro Estado. Al trabajar a 100 kilómetros de la frontera, no se cumplen los requisitos del Convenio y el trabajador tributará en España por sus rentas de fuente española como no residente. Si el trabajo se prestara a una entidad pública española, se aplicaría el artículo 19.1 del Convenio.
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