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V1599-23 6. Juni 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · subarrendamiento

Einkünfte aus der Untervermietung von Wohnraum zu touristischen Zwecken sind Einkünfte aus beweglichem Kapital, sofern sie keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen

Ein Steuerpflichtiger fragt nach der Qualifizierung der Einkünfte aus der Untervermietung einer Wohnung, die zur touristischen Vermietung bestimmt ist. Die DGT antwortet, dass es sich um Einkünfte aus beweglichem Kapital handelt, es sei denn, es handelt sich um eine wirtschaftliche Tätigkeit.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Qualifizierung der aus der Untervermietung erzielten Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Einkünfte aus Untervermietung gelten als Einkünfte aus beweglichem Kapital, wenn sie keine wirtschaftlichen Tätigkeiten darstellen. Sie werden nur dann als Einkünfte aus wirtschaftlichen Tätigkeiten qualifiziert, wenn eine eigenverantwortliche Organisation von Produktionsmitteln und personellen Ressourcen zur Intervention in der Produktion oder Verteilung von Waren oder Dienstleistungen vorliegt, wie es etwa bei der Erbringung ergänzender Dienstleistungen der Hotelindustrie der Fall wäre.

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