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Ein Anfragender stellt die Frage, ob die Absorptionsfusion einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft das Sonderregime der steuerlichen Neutralität anwenden kann. Die DGT stellt klar, dass die Transaktion, sofern sie die geschäftlichen Anforderungen sowie die Bedingungen des Artikels 76.1.c) des LIS erfüllt, unter dieses Regime fallen kann, vorausgesetzt, sie dient nicht primär der Steuerhinterziehung oder Steuervermeidung.
Cuestión planteada Si la operación de fusión podría acogerse al régimen tributario especial previsto en el Capítulo VII del Título VII de la Ley 27/2014, de 27 de diciembre, del Impuesto sobre Sociedades, y en particular, si los motivos expuestos pueden considerarse económicamente válidos.
Si la operación se realiza en el ámbito mercantil según el Real Decreto-ley 5/2023 y cumple el artículo 76.1.c) de la LIS, puede aplicar el régimen de neutralidad fiscal del Capítulo VII del Título VII de la LIS. En caso de fusión impropia con participación del 100%, no se integrará renta por la anulación de la participación según el artículo 82.1 de la LIS. La entidad absorbente se subrogará en las bases imponibles negativas de la absorbida con los límites de los artículos 84.2 y la DT 16ª de la LIS. El régimen no se aplicará si el objetivo principal es el fraude o la evasión fiscal, según el artículo 89.2 de la LIS.
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