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Ein Unternehmen erkundigt sich, ob die Übertragung eines Grundstücks mit einem Altbau und Erschließungslasten der Umsatzsteuer unterliegt oder von dieser befreit ist und ob das Reverse-Charge-Verfahren (Inversión del sujeto pasivo) Anwendung findet. Die DGT stellt fest, dass die Besteuerung davon abhängt, ob der Erwerber das Gebäude abreißt oder saniert und ob die städtebaulichen Lasten die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens zulassen.
Gestellte Frage: Ob diese Übertragung der Umsatzsteuer unterliegt und von ihr befreit ist. Ob auf die Übertragung der im Artikel 84.Uno.2º.e), dritter Gedankenstrich, des Gesetzes 37/1992 vorgesehene Mechanismus des Reverse Charge (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers) anzuwenden wäre.
La entrega estará sujeta y no exenta si el adquirente demuele la edificación o realiza una rehabilitación que no cumpla los requisitos legales. Estará sujeta pero exenta si no hay demolición ni rehabilitación conforme al artículo 20.Uno.22.B. La inversión del sujeto pasivo aplica a terrenos con afección registral por cargas urbanísticas exigibles, siempre que la transmisión sea entre empresarios o profesionales.
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