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Ein Steuerzahler erkundigt sich nach den steuerlichen Folgen einer Vereinbarung zur nicht anteilsmäßigen Ausschüttung von Dividenden in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Finanzbehörde stellt klar, dass eine solche überproportionale Ausschüttung aus Gründen der Großzügigkeit der Schenkungsteuer unterliegt, sofern dieses Kriterium nicht in der Satzung der Gesellschaft verankert ist.
Fragestellung: Steuerliche Auswirkungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer aus der Vereinbarung über die Ausschüttung von Dividenden.
Damit eine nicht proportionale Dividendenausschüttung in der Einkommensteuer nicht als Einkünfte aus beweglichem Kapital besteuert wird, muss dies in der Satzung vorgesehen sein. Fehlt eine solche Bestimmung und wird ein Betrag empfangen, der über dem dem Anteil entsprechenden Betrag liegt, und zwar in der Absicht der Unentgeltlichkeit, stellt der Überschuss einen unentgeltlichen Vermögenszuwachs dar, der der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegt. Das Vorliegen des animus donandi muss zweifelsfrei nachgewiesen werden.
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