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V1523-25 21. August 2025 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ITPAJD · base imponible

Keine Berichtigung des in der ITP-Selbstveranlagung angegebenen Wertes möglich, wenn dieser die höchste Bemessungsgrundlage darstellt

Die Anfragende erkundigt sich, ob der Inhalt einer ITP-Selbstveranlagung nach dem Erwerb einer Immobilie korrigiert werden kann. Die DGT stellt fest, dass mangels eines Katasterreferenzwertes die Bemessungsgrundlage der jeweils höchste Wert aus dem erklärten Wert, dem vereinbarten Preis oder dem Marktwert ist. Da der erklärte Wert in diesem Fall die höchste Größe darstellt, ist eine Berichtigung ausgeschlossen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Möglichkeit der Berichtigung des Inhalts der Selbstveranlagung nach deren Einreichung.

Die Entscheidung der DGT

Fehlt einem Immobilienobjekt ein katasteramtlicher Referenzwert, so ist die Bemessungsgrundlage der höchste von drei Größen: der erklärte Wert, der vereinbarte Preis oder der Marktwert. Wenn der von den Beteiligten erklärte Wert die höchste dieser Größen ist, ist dieser Wert nicht korrigierbar.

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