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V1472-25 6. August 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · nuda propiedad

Berechnung des Veräußerungsgewinns bei der Übertragung des geerbten nackten Eigentums

Eine Steuerpflichtige erkundigt sich nach der Berechnung des Anschaffungs- und Veräußerungswerts eines geerbten nackten Eigentums nach dem Verkauf einer Immobilie. Die DGT stellt klar, dass der Anschaffungswert durch die Vorschriften der Erbschafts- und Schenkungsteuer sowie die damit verbundenen Kosten bestimmt wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Berechnung des Anschaffungs- und Veräußerungswerts der Immobilie zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns oder des Veräußerungsverlusts in der Einkommensteuer (IRPF) 2024.

Die Entscheidung der DGT

Der Anschaffungswert des geerbten nackten Eigentums setzt sich aus dem Wert zusammen, der nach den Vorschriften der Erbschaft- und Schenkungsteuer zusteht (ohne den Marktwert zu überschreiten), dem anteiligen Betrag der gezahlten Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie den mit dem Erwerb verbundenen Kosten und Steuern zusammen. Der Veräußerungswert entspricht dem tatsächlichen Veräußerungsbetrag, sofern dieser nicht unter dem Marktwert liegt, abzüglich der vom Veräußerer getragenen mit der Veräußerung verbundenen Kosten und Steuern.

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