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V1471-25 6. August 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · herencia yacente

Gewinne aus Immobilienverkäufen bei noch nicht abgewickelten Erbschaften werden den Erben entsprechend ihrer Beteiligung zugerechnet

Es wird angefragt, wer für den Veräußerungsgewinn aus Immobilienverkäufen zu besteuern ist, die ein Testamentsvollstrecker während der Phase der noch nicht abgewickelten Erbengemeinschaft (herencia yacente) tätigt. Die DGT stellt fest, dass diese Gewinne den Mitgliedern der Erbengemeinschaft über das System der Einkommenszurechnung zugerechnet werden.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung des Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf von Immobilien durch den Testamentsvollstrecker, während der Nachlass noch unverteilt ist.

Die Entscheidung der DGT

Die Veräußerungsgewinne aus der Übertragung von Immobilien aus einem Nachlass werden entsprechend der Eigentumsverhältnisse in den jeweiligen Zeiträumen zugeordnet. Nach dem Tod und bis zur Annahme fällige Gewinne werden den Mitgliedern des unverteilten Nachlasses im Wege der Einkommenszurechnung zugerechnet. In diesem Fall wird der Gewinn den Vermächtnisnehmern im Verhältnis zu ihrem Anteil am unverteilten Nachlass zugerechnet.

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