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V1469-25 6. August 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Anschaffungskosten einer geerbten Immobilie für die Einkommensteuer: Erbschaftsteuer und Nebenkosten enthalten

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Berechnung der Anschaffungskosten einer geerbten Immobilie zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts. Die DGT stellt klar, dass es sich um eine unentgeltliche Erwerbung handelt, deren Wert sich nach den Vorschriften der Erbschaft- und Schenkungsteuer bestimmt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ersuchen um Feststellung des Anschaffungswerts zur Ermittlung eines möglichen Veräußerungsgewinns oder eines Veräußerungsverlusts in der Einkommensteuer der natürlichen Personen infolge der vorgenommenen Übertragung.

Die Entscheidung der DGT

Der Anschaffungswert der geerbten Immobilie setzt sich aus dem Wert zusammen, der nach den Vorschriften der Erbschaft- und Schenkungsteuer zusteht, wobei der Marktwert nicht überschritten werden darf. Hinzu kommt der proportionale Anteil der gezahlten Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die mit dem Erwerb verbundenen Kosten und Steuern, unter Ausschluss der Zinsen. Der daraus resultierende Gewinn wird in die Sparertragsbasis einbezogen.

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