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Eine Familiengruppe erkundigt sich, ob die Umstrukturierung ihrer Beteiligungen durch die Gründung von Holdinggesellschaften und die Einrichtung von Leibrenten die Anwendung des Sonderregimes des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) ermöglicht. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Voraussetzungen für Beteiligung und Besitz erfüllt sind, und erläutert die steuerliche Behandlung in der Einkommensteuer (IRPF).
Fragestellung - In Bezug auf die Körperschaftsteuer: Erfüllen die Sacheinlagen von Geschäftsanteilen an die zwei neuen Holdinggesellschaften die Voraussetzungen für die Anwendung der in Kapitel VII des Titels VII des LIS vorgesehenen Sonderregelung? Kann insbesondere davon ausgegangen werden, dass diese aus triftigen wirtschaftlichen Gründen erfolgen?
Para aplicar el régimen especial de la LIS, las participaciones aportadas deben representar al menos el 5% de los fondos propios de la entidad receptora y haber sido poseídas ininterrumpidamente durante el año anterior. La renta vitalicia puede aportarse junto con las participaciones si está directamente vinculada a ellas como financiación de la adquisición. La aplicación del régimen queda excluida si el objetivo principal es la ventaja fiscal sin motivos económicos válidos. En IRPF, la ganancia patrimonial por la transmisión a cambio de renta vitalicia se determina por la diferencia entre el valor actual financiero actuarial de la renta y el valor de adquisición.
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