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V1465-25 6. August 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Anwendung der Einkommensteuerbefreiung beim Verkauf des Hauptwohnsitzes bei Erfüllung der Alters- oder Abhängigkeitskriterien

Ein Steuerpflichtiger über 65 Jahre erkundigt sich nach der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung beim Verkauf seiner Immobilie. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung möglich ist, sofern das Alter von über 65 Jahren sowie der Status der Immobilie als Hauptwohnsitz erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die Befreiung gemäß Artikel 33.4.b) des LIRPF im Falle des Verkaufs der genannten Immobilie anwendbar ist.

Die Entscheidung der DGT

Die Befreiung gemäß Artikel 33.4.b) des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) findet Anwendung, wenn die übertragene Immobilie der gewöhnliche Aufenthalt des Steuerpflichtigen ist und dieser über 65 Jahre alt ist oder einen Status der Abhängigkeit aufweist. Der gewöhnliche Aufenthalt ist der Wohnsitz für mindestens drei aufeinanderfolgende Jahre, außer bei gerechtfertigten Umständen wie einer ehelichen Trennung. Der Wohnsitz muss durch gültige Beweismittel nachgewiesen werden, da die Anmeldung beim Melderegister (empadronamiento) allein nicht ausreicht.

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