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V1459-25 5. August 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · nuda propiedad

Schenkung des nackten Eigentums am Hauptwohnsitz von Personen über 65 Jahren von der Einkommensteuer befreit

Es wird angefragt, ob die Schenkung des nackten Eigentums unter Vorbehalt des Nießbrauchs am Hauptwohnsitz die Anwendung der Altersbefreiung ermöglicht. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung sowohl bei der Übertragung des Volleigentums als auch des nackten Eigentums anwendbar ist, sofern die Voraussetzungen bezüglich des Hauptwohnsitzes und des Alters erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Bedingungen für die Anwendung der in Artikel 33.4.b) des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) enthaltenen Befreiung im Falle der Schenkung des nackten Eigentums und des Vorbehalts des Nießbrauchs an der Hauptwohnung.

Die Entscheidung der DGT

Die Schenkung des nackten Eigentums begründet einen Veräußerungsgewinn oder einen Veräußerungsverlust entsprechend dem Anschaffungs- und Übertragungswert. Wenn die Immobilie der Hauptwohnsitz der Schenkerin ist und diese über 65 Jahre alt ist, ist der aus der Schenkung des nackten Eigentums resultierende Veräußerungsgewinn steuerfrei. Zu diesem Zweck muss das Gebäude am Tag der Übertragung oder an einem beliebigen Tag in den zwei vorangegangenen Jahren der Hauptwohnsitz gewesen sein.

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