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Es wird geprüft, ob die Beihilfen gemäß dem Königlichen Erlass 908/2013 für durch Unternehmensumstrukturierungen betroffene Arbeitnehmer eine spezifische steuerliche Behandlung erfahren. Die DGT stellt fest, dass diese Hilfen als Arbeitsentgelt zu qualifizieren sind und ohne Befreiung zu versteuern sind.
Cuestión planteada Tributación de ayuda concedida al amparo de lo dispuesto en el artículo 4.2 del Real Decreto 908/2013, de 22 de noviembre, por el que se establecen las normas especiales para la concesión de ayudas extraordinarias a trabajadores afectados por procesos de reestructuración de empresas, en el supuesto en el que la empresa no haya pagado la indemnización legal por despido.
Las ayudas extraordinarias para trabajadores afectados por procesos de reestructuración de empresas se califican como rendimientos del trabajo, al derivar de la relación laboral. No están amparadas por ningún supuesto de exención y su imputación temporal se realiza en el período en que sean exigibles, tras el reconocimiento del derecho a su concesión. Asimismo, no pueden aplicar la reducción del artículo 18.2 de la LIRPF por no cumplir los requisitos de período de generación o de los supuestos del Reglamento.
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