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V1360-25 21. Juli 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimiento neto del trabajo

Abzugsfähigkeit von Beiträgen aus Sondervereinbarungen für Praktika im Jahr der Fälligkeit

Der Anfragende erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung von Zahlungen aus einer Sondervereinbarung mit der Sozialversicherung zur Anrechnung von Praktikumszeiten. Die DGT stellt klar, dass diese Zahlungen als abzugsfähige Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gelten und nach dem gewählten Abrechnungssystem zuzurechnen sind.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Steuerliche Behandlung der Beträge, die infolge des Abschlusses der genannten Sondervereinbarung zu zahlen sind.

Die Entscheidung der DGT

Sozialversicherungsbeiträge aus einer Sondervereinbarung für Praktika gelten als abzugsfähige Ausgaben von den Bruttoeinkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Ihre zeitliche Zuordnung muss in dem Veranlagungszeitraum erfolgen, in dem sie fällig werden, was vom gewählten Zahlungssystem (Einmalzahlung oder Ratenzahlung) des Betroffenen abhängt. Diese Zuordnung ist unabhängig von den zu berechnenden Ausbildungszeiträumen.

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